Erklärung zur Barrierefreiheit
gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) · https://philipp-group.com
Konformitätsstatus: Teilweise konform mit EN 301 549 / WCAG 2.1 Level AA
Prüfmethode: Selbstbewertung (automatisiert, axe‑core 4.11 + Playwright) · Behebung der Mängel geplant bis: 31. Dezember 2026
Inhalt
1 Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die nachfolgend genannte Website der PHILIPP GmbH einschließlich aller öffentlich zugänglichen Unterseiten sowie der interaktiven Konfigurationstools (Drahtseil‑Konfigurator, Ketten‑Konfigurator):
Nicht erfasst von dieser Erklärung sind:
- Der eBay‑Shop der PHILIPPGRUPPE (externe Plattform eines Drittanbieters)
- Eingebettete YouTube‑Videos (Drittinhalte, weder finanziert noch kontrolliert durch PHILIPP GmbH)
- Externe Verlinkungen zu Unternehmenspräsenzen auf LinkedIn, Instagram, Xing, Facebook und YouTube
2 Rechtsgrundlage
Als privatwirtschaftliches Unternehmen mit B2C‑Angeboten unterliegt die PHILIPP GmbH dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist und die EU‑Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt. Die angebotenen interaktiven Dienstleistungen (Konfiguratoren, Kontaktformulare, Newsletter‑Anmeldung) fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Die Konfiguratoren enden in einer Anfrage bzw. Angebotsübermittlung ohne direkten Kaufabschluss.
- Gesetz
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2970)
- Verordnung
- Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSV)
- EU‑Grundlage
- Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates (European Accessibility Act)
- Technischer Standard
- EN 301 549 V3.2.1 (2021‑03) → WCAG 2.1 Level AA
3 Stand der Barrierefreiheit
Die Website https://philipp-group.com ist aufgrund der in Abschnitt 4 aufgeführten Mängel teilweise mit den Anforderungen der EN 301 549 / WCAG 2.1 Level AA vereinbar.
Die festgestellten Mängel betreffen überwiegend seitengreifende Template‑Elemente des verwendeten CMS (WordPress mit Elementor Page Builder) und wurden im Rahmen einer automatisierten Selbstbewertung identifiziert. Alle Mängel sind für die Behebung bis 31. Dezember 2026 eingeplant. Diese Erklärung wird nach Abschluss der Maßnahmen aktualisiert.
4 Nicht barrierefreie Inhalte
4.1 Bekannte Mängel
Die nachfolgende Tabelle listet alle im Rahmen der automatisierten Prüfung vom 18. Juni 2026 festgestellten Konformitätsmängel. Die Behebung ist jeweils bis 31. Dezember 2026 geplant.
| WCAG‑Kriterium | Schwere | Beschreibung / Betroffene Bereiche | Betroffene Seiten | Behebung bis |
|---|---|---|---|---|
| SC 4.1.2 (Stufe A) | Kritisch | ARIA‑Pflichtstruktur verletzt: Ein Karussell‑Element (Swiper) enthält nicht die für die verwendete ARIA‑Rolle erforderlichen Kind‑Elemente. Screenreader‑Nutzer können den Inhalt nicht korrekt erfassen. | Startseite | Q4 2026 |
| SC 1.4.3 (Stufe AA) | Schwerwiegend | Unzureichende Farbkontraste: Mehrere Text‑ und Interface‑Elemente (u. a. Buttons „Ihr Kontakt zum Experten“, „Jetzt abonnieren“, Datumsangaben, Kategorie‑Links) unterschreiten das geforderte Kontrastverhältnis von 4,5:1. | Alle 5 Seiten | Q4 2026 |
| SC 2.4.4, 4.1.2 (Stufe A/AA) | Schwerwiegend | Links ohne erkennbaren Text: Icon‑basierte Links (u. a. Telefon‑Icon‑Link zum Kontakt‑Popup, Bild‑Container‑Links) enthalten keinen Alternativtext und kein ARIA‑Label. Das Linkziel ist für Screenreader‑Nutzer nicht erkennbar. | Alle 5 Seiten | Q4 2026 |
| SC 1.3.1 (Stufe A) | Moderat | Überschriftenhierarchie fehlerhaft: Überschriftenebenen werden nicht konsistent verwendet; H2 springt direkt auf H5 oder H6 ohne Zwischenstufen. Dies erschwert die strukturierte Navigation per Screenreader. | Alle 5 Seiten | Q4 2026 |
| SC 4.1.2 (Stufe A) | Moderat | Nicht eindeutige Navigations‑Landmarks: Mehrere <nav>‑Elemente ohne ARIA‑Label sind für assistive Technologien nicht voneinander unterscheidbar. | Alle 5 Seiten | Q4 2026 |
Hinweis zur Prüfmethodik: Die Prüfung erfolgte ausschließlich mit dem automatisierten Tool axe‑core 4.11 in Verbindung mit Playwright (Chromium). Automatisierte Tests erfassen erfahrungsgemäß ca. 30–40 % der WCAG‑Kriterien. Eine manuelle Prüfung durch spezialisierte Dienstleister wurde bislang nicht durchgeführt.
4.2 Ausnahmen
Folgende Inhalte sind von der Barrierefreiheitspflicht gesetzlich ausgenommen:
- PDF‑Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden (z. B. Verkaufs‑ und Lieferbedingungen, Einkaufsbedingungen), sofern sie nicht für aktive Geschäftsprozesse erforderlich sind – gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFSV.
- Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht und seitdem nicht mehr aktualisiert wurden – gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BFSV.
- Drittinhalte (eingebettete YouTube‑Videos), die weder von PHILIPP GmbH finanziert noch entwickelt wurden und nicht ihrer Kontrolle unterliegen – gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 BFSV. Für diese Videos wird alternativ eine textliche Inhaltsbeschreibung angeboten.
5 Erstellung dieser Erklärung
- Methode
- Selbstbewertung (automatisierte Prüfung)
- Prüftool
- axe‑core 4.11 + Playwright (Chromium‑Browser)
- Geprüfte Seiten
- 5 (Startseite, Bautechnik, Seil‑ & Hebetechnik, Hydraulik, Unternehmen)
- Prüfdatum
- 18. Juni 2026
- Datum der Erklärung
- 29. Juni 2026
- Nächste Aktualisierung
- Nach Abschluss der Behebungsmaßnahmen, voraussichtlich Q1 2027
6 Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren bei der Nutzung unserer Website stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren schnellstmöglich zu beheben und Ihnen innerhalb von 30 Tagen zu antworten.
Bitte beschreiben Sie in Ihrer Nachricht möglichst genau, auf welcher Seite die Barriere aufgetreten ist, und nennen Sie – sofern möglich – das verwendete Hilfsmittel (z. B. Screenreader, Sprachsteuerung).
- Unternehmen
- PHILIPP GmbH
- Adresse
- Lilienthalsstraße 7‑9, 63741 Aschaffenburg
- E‑Mail
- info@philipp-gruppe.de
- Telefon
- +49 (0)6021 4027‑0
- Erreichbarkeit
- Montag – Freitag, 8:00 – 17:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern)
7 Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf eine gemeldete Barriere keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort von uns erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Das BFSG weist die Zuständigkeit für die Marktüberwachung von Dienstleistungen den Marktüberwachungsbehörden der Länder zu.
Bundesfachstelle Barrierefreiheit (Information und Orientierung)
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
BFSG‑Informationsportal (BMAS)
https://www.bmas.de/barrierefreiheit
Hinweis: Als privatwirtschaftliches Unternehmen unterliegt PHILIPP GmbH dem BFSG und nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) oder Landesgleichstellungsgesetzen, die ausschließlich für öffentliche Stellen gelten. Es besteht kein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG; maßgeblich ist die Marktüberwachung nach BFSG.
8 Versionshistorie
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 1.0 | 29.06.2026 | Erstversion – Automatisierte Prüfung mit axe‑core 4.11 (18.06.2026); Erklärung erstellt. |
| 1.1 (geplant) | Q1 2027 | Aktualisierung nach Abschluss der Behebungsmaßnahmen (Q4 2026). |
Aschaffenburg, 29. Juni 2026
PHILIPP GmbH
Martin Philipp · Thorsten Philipp · Geschäftsführung
Handelsregister: Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 896





