PHILIPPGRUPPE Aschaffenburg

Anschlagtechnik

Anschlagtechnik ist ein zentraler Bestandteil beim sicheren Heben und Bewegen von Lasten.

Diese Rubrik bündelt technische Informationen und Anwendungshinweise rund um die Anschlagtechnik.

 

Im Mittelpunkt stehen hier Anschlagpunkte, Anschlagmittel, Tragfähigkeiten, Neigungswinkel und Prüfung — mit klarem Bezug zur sicheren Anwendung in der Praxis.

FACHWISSEN

Anschlagtechnik

Wichtige Checkliste für Konstrukteure

  • Will ich meine Konstruktion so gestalten, dass sie der europäischen Maschinenrichtlinie entspricht?
  • Interessiert es mich, wie meine Konstruktion während des gesamten Fertigungsprozesses sicher und wirtschaftlich gehoben, gedreht, gewendet, verzurrt und montiert wird?

Wenn die ersten beiden Punkte zutreffen, dann beachten Sie bitte weiter...

  • Habe ich für jedes Einzelteil mit dem Gewicht > 15 kg oder für jede einzelne Baugruppe und für die Gesamtkonstruktion geeignete Aufhängungen (Anschlagpunkte) vorgesehen?
  • Sind schon zu Beginn der Produktion entsprechende Gewindebohrungen für die Anbringung von Anschlagpunkten vorgesehen?
  • Sind die Aufhängungen so angeordnet und ausgewählt, dass beim Drehen und Wenden der Konstruktion die Anschlagmittel und die Konstruktion selbst nicht beschädigt werden und ein ruckfreier Drehvorgang möglich ist?
  • Sind die Aufhängungen so gewählt, dass jedes Anschlagmittel (Hakengehänge, Ringgehänge, Drahtseilstropp, Rundschlingen) verwendet werden kann, ohne zusätzlich zeitaufwendige, unsichere Manipulationen z. B. mit Schraubschäkel durchführen zu müssen?
  • Ist die Stelle, an der mein Anschlagpunkt angeordnet wird, für die Krafteinleitung geeignet (Wandungsdicke)?
  • Sind die gewählten Anschlagpunkte nicht nur sicher, sondern auch formschön?

Beispiele ungenügender Aufhängungen

Ringschraube
DIN 580
Ungenügend!
Ungenügende Ringschraube DIN 580

Belastung nur in ganz eingeschränktem Anschlag-Winkelbereich bis 45° zur Senkrechten.
Beim Drehen der Last dreht sich die Ringschraube auf
→ keine Auflage, keine Abstützung → Bruchgefahr!

Falsche Belastung – grobschlächtige Improvisation! – Zusätzliche
Manipulation
Falsche Belastung und grobschlächtige Improvisation

Häufig werden Grobbleche oder Stegbleche verwendet, die nicht auf mögliche Schrägbelastung ausgelegt bzw. so überdimensioniert sind, dass Haken mit kleiner Maulweite oder Schäkel nicht eingehängt werden können.

Marke
Eigenbau
Sicherheitsrisiko!
Selbstgebaute Anschlagpunkte als Sicherheitsrisiko

Selbstgebastelte Anschlagpunkte (ungeprüfte DIN-Schrauben) bedeuten ein hohes Sicherheitsrisiko. Anschlagpunkte sind Lastaufnahmemittel und müssen entsprechend UVV und Europäischer Maschinen-Richtlinie geprüfte Teile sein. Sie müssen eine ausgewiesene Tragfähigkeit bei entsprechendem Sicherheitsfaktor gegen Bruch aufweisen.

Benutzerhinweise für schraubbare und schweißbare Anschlagpunkte

  1. Regelmäßig, vor jeder Inbetriebnahme sind die Anschlagpunkte in Augenschein zu nehmen und auf Schraubensitz, starke Korrosion, Verschleiß, Anrisse der Schweißnaht, Verformungen etc. zu kontrollieren.
  2. Der Anbringungsort ist konstruktiv so festzulegen, dass die eingeleiteten Kräfte vom Grundwerkstoff ohne Verformung aufgenommen werden.
  3. Die Lage der Anschlagpunkte an der Last ist so auszuführen, dass unzulässige Beanspruchungen wie Verdrehen oder Umschlagen der Last vermieden werden.
    • a.) Für einen einsträngigen Anschlag ist der Anschlagpunkt senkrecht über dem Lastschwerpunkt,
    • b.) Für einen zweisträngigen Anschlag beiderseits und oberhalb des Lastschwerpunkts und
    • c.) Für einen drei- und viersträngigen Anschlag gleichmäßig in einer Ebene um den Lastschwerpunkt anzuordnen.
  4. Symmetrie der Belastung
    Die erforderliche Tragfähigkeit des einzelnen Anschlagpunkts ist für symmetrische bzw. asymmetrische Belastung entsprechend folgendem physikalischem formelmäßigem Zusammenhang zu ermitteln:
    WLL=   G n x cos β
    WLL
    =
    erf. Tragfähigkeit des Anschlagpunkts/
    Einzelstrang (kg)
    G
    =
    Lastgewicht (kg)
    n
    =
    Anzahl der tragenden Stränge
    β
    =
    Neigungswinkel des Einzelstrangs
  5. Die Anzahl der tragenden Stränge ist:

    SymmetrieUnsymmetrie
    Zweistrang21
    2
  6. Durch farbliche Kontrastmarkierung ist der Anbringungsort der Anschlagpunkte leicht erkennbar zu machen.
  7. Beim An- und Aushängen der Anschlagmittel (Anschlagkette) dürfen für die Handhabung und Funktion keine Quetsch-, Scher-, Fang- und Stoßstellen entstehen. Beschädigungen der Anschlagmittel und Anschlagpunkte durch scharfkantige Belastung sind auszuschließen.
  8. Bei der Montage der Anschlagpunkte ist die mitgelieferte Anleitung zu beachten.

Für das Anschweißen

Beachten Sie beim Schweißen folgende Dinge:


  • Die Schweißung muss von einem geprüften Schweißer nach DIN EN ISO 9606-1 durchgeführt werden.
  • Das Material der Schweißklötze ist S 355J2+N.
  • Die Verbindungsflächen müssen frei sein von Verunreinigungen, Öl, Farbe usw.
  • Am Aufhängebügel nicht schweißen.
  • Die gesamte Konstruktion kann ohne Sicherheitsverlust spannungsarm geglüht werden ≤ 600 °C.
  • Die Anschweißstelle muss für die entsprechende Krafteinleitung geeignet sein.
  • Die Distanznoppen dienen als Abstandsmaß für den notwendigen Luftspalt zur Wurzelschweißung ca. 3 mm.
Schweißer beim Anschweißen eines Anschlagpunktes

Für das Anschrauben

  • Der Anbringungsort ist konstruktiv so festzulegen, dass die eingeleiteten Kräfte vom Grundwerkstoff ohne Verformung aufgenommen werden. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt als Mindesteinschraublänge:
1 x M in Stahl (M = Gewindegröße, z. B. M 20)
1,25 x M in Guss
2 x M in Aluminium
  • Bei stoßartiger Belastung, Verdrehen oder Vibration, insbesondere bei Durchgangsverschraubungen mit Mutter, kann es zu unbeabsichtigtem Lösen kommen.

Sicherungsmöglichkeiten: Flüssiges Gewindesicherungsmittel wie z. B. Loctite oder eine formschlüssige Schraubensicherung wie z. B. Kronenmutter mit Splint, Kontermutter usw.


  • Bei Leichtmetallen, Buntmetallen und Grauguss muss die Gewindezuordnung so gewählt werden, dass die Gewindetragfähigkeit den Anforderungen an das jeweilige Grundmaterial entspricht.

Prüfkriterien

  • Auf festen Schraubensitz (evtl. Anzugsmoment überprüfen) achten
  • Vollständigkeit des Anschlagpunkts
  • Vollständige, lesbare Tragfähigkeitsangabe sowie Herstellerzeichen
  • Verformungen an tragenden Teilen wie Grundkörper, Einhängebügel oder Lasche
  • Mechanische Beschädigungen wie starke Kerben, insbesondere in auf Zugspannung belasteten Bereichen
  • Querschnittsminderungen durch Verschleiß von 10 %
  • Starke Korrosion (Lochfraß) oder Anrisse an tragenden Teilen
  • Anrisse oder sonstige Beschädigungen an der Schweißnaht bei schweißbaren Anschlagpunkten
  • Richtige Schraubengröße, Schraubengüte und Einschraublänge
  • Funktion und Beschädigung der Schrauben sowie Schraubengewinde
  • Bei drehbaren Anschlagpunkten: leichtes, ruckfreies Drehen zwischen Ober- und Unterteil muss gewährleistet sein.
Technische Zeichnung eines Anschlagpunktes

Diese Teile dürfen nicht auf Prüflast belastet werden:

TypeSpiel „s“
WPP/PP-...0,63 t bis 2,5 tmax. 1,5 mm
WPP/PP-...4 t bis 8 tmax. 2,5 mm
VWBG-V 0,3 t bis 0,45 tmax. 1,2 mm
VWBG-V 0,6 t bis 2,0 tmax. 1,5 mm
VWBG-V 3,5 t bis 5,0 tmax. 3,0 mm

Richtige Lagerung von
Anschlagpunkten / Anschlagmitteln

Richtige Lagerung von Anschlagketten
Lagergestell für Anschlagmittel

Benutzerhinweise für Anschlagketten

Verwendung von PHILIPP Anschlagketten

  1. Auswahl des Anschlagpunktes der Anschlagkette (mit geradem Strang, ohne Verdrehung, Knoten oder Knicken)
    • a) für 1-strängige Anschlagketten muss der Anschlagpunkt senkrecht über dem Lastschwerpunkt liegen.
    • b) für 2-strängige Anschlagketten müssen die Anschlagpunkte gleichmäßig in einer Ebene um den Lastschwerpunkt verteilt sein und beiderseits oberhalb des Lastschwerpunktes liegen.
    • c) für 3- und 4-strängige Anschlagketten müssen die Anschlagpunkte gleichmäßig in einer Ebene um den Lastschwerpunkt verteilt sein und oberhalb des Lastschwerpunktes liegen.
  2. Zur Vermeidung einer Überlastung des stärker belasteten Stranges bei ungleicher Lastenverteilung darf nur ein Strang als tragend angenommen werden.
  3. Werden mehrsträngige Anschlagketten so verwendet, dass nicht alle Stränge tragen, so sind die nicht benutzten Stränge in den Aufhängekopf hoch zu hängen. Die Tragfähigkeit der übrigen Stränge reduziert sich wie folgt beschrieben:
Art des AnschlagmittelsAnzahl der benutzten
Einzelstränge
Benutzungsfaktor für
angegebene Tragfähigkeit
2-strängig11 / 2
3- und 4-strängig22 / 3
3- und 4-strängig11 / 3

Anwendungshinweise bei der Verwendung von PHILIPP Anschlagketten

  1. Die Lasthaken dürfen nicht an der Hakenspitze belastet werden. Sie müssen mit Sicherungsklappen ausgerüstet sein, damit ein unbeabsichtigtes Aushängen verhindert wird.
  2. Aufhängeglieder müssen im Hakengrund liegen und frei beweglich sein.
  3. Stoßartige Belastungen, wie z. B. Schnellhub aus der Schlaffkette sind zu vermeiden.
  4. Scharfe Lastkanten verbiegen bzw. schädigen Kettenglieder und Bauteile.
  5. Benutzen Sie einen Kantenschutz, die nächste größere Kettenabmessung oder nehmen Sie eine Tragfähigkeitsreduzierung von 20 % vor.
  6. Verlassen Sie und alle beteiligten Personen immer den unmittelbaren Gefahrenbereich.
  7. Schief hängende Lasten wieder ablassen und neu anschlagen.
  8. Last gegen Umstürzen und Auseinanderfallen sichern.
  9. Beim Arbeiten mit Anschlagketten geeignete Handschuhe tragen.
  10. Verkürzungen nur durch Verkürzungshaken bzw. -klauen vornehmen.
  11. Beim Transport sperriger Teile die Last mit einem Leitseil außerhalb des Gefahrenbereichs führen.
  12. Zur Kontrolle der gleichmäßigen Strangbelastung die Last probeweise anheben.
  13. Im Hängegang nur anschlagen, wenn sichergestellt ist, dass die Ketten nicht verrutschen.
  14. Verdrehte Ketten vor dem Heben ausdrehen.
  15. Die Last nur im Hakengrund und in Lastrichtung anheben.
  16. Kettenbauteile nicht auf Biegung beanspruchen.
  17. Anschlagketten sind für eine dynamische Belastung von 20.000 Lastwechseln ausgelegt.
  18. Die BG empfiehlt: Bei hoher dynamischer Beanspruchung mit hohen Lastspielzahlen (Dauerbetrieb) muss die Tragspannung entsprechend Triebwerksgruppe 1Bm M3 nach DIN 818-7 reduziert werden; z. B. durch Einsatz einer größeren Nenndicke.

Einflüsse auf die Verwendung von PHILIPP Anschlagketten

  1. Werden die Anschlagketten der Güteklasse 8 und 10 bei Temperaturen über 200 °C eingesetzt, ist die Tragfähigkeit entsprechend folgender Tabelle herabzusetzen:

    Temperatur-40 °C bis +200 °C+200 °C bis +300 °C+300 °C bis +400 °C
    Tragfähigkeit100 %90 %75 %
  2. Werden die Anschlagketten der Güteklasse 12 bei Temperaturen über 200 °C eingesetzt, ist die Tragfähigkeit entsprechend folgender Tabelle herabzusetzen:

    Temperatur-60 °C bis +200 °C+200 °C bis +250°C+250 °C bis +300 °C
    Tragfähigkeit100 %90 %60 %
  3. Anschlagketten dürfen nicht unter chemischen Einflüssen (Säuren, Laugen und deren Dämpfe) und in Beizereien, Feuerverzinkereien und ähnlichen Betrieben eingesetzt werden, wegen unsichtbarem Rostfraß in den Fugen, bzw. wegen Versprödung oder Rissbildung.

Inspektion und Prüfung von PHILIPP Anschlagketten

  1. Sicht- und Funktionsprüfung:
    Zur Überwachung bei der Verwendung von Anschlagketten sind regelmäßige Inspektionen innerhalb von 12 Monaten von einer befähigten Person (Sachkundiger) durchzuführen. Je nach Einsatzbedingungen, z. B. häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß oder Korrosion, können Prüfungen in kürzeren Abständen als einem Jahr erforderlich sein.

    Die befähigte Person (Sachkundiger) trägt die durchgeführte Prüfung in die Kettenkarteikarte ein. Prüfungen und Aufzeichnungen sind aufzubewahren.

    Nehmen Sie die Anschlagketten beim Auftreten folgender Mängel sofort zur Wartung und Instandsetzung außer Betrieb:

    • a) Kennzeichnung auf dem Anhänger ist unleserlich, bzw. Kennzeichnungsanhänger fehlt
    • b) Verwindung, Verformung und Bruch von Ketten, Bauteilen und Aufhängegliedern
    • c) Längung der Kette durch plastische Verformung einzelner Glieder um mehr als 5 % und auf die Teilung von 3*d bezogen
    • d) Verschleiß tritt an den Kettengliedern durch Abrieb außen und zwischen ineinanderhängenden Kettengliedern verdeckt auf. Zur Verschleißmessung mit Messschieber muss die Kette locker sein. Bis zu 10 % Verschleiß der gemittelten Glieddicke ist zugelassen.
    • e) Schnitte, Kerben, Rillen, Anrisse, übermäßige Korrosion, Verfärbung durch Wärme, verbogene Ketten / Bauteile und insbesondere tiefe Kerben in Zugspannungsbereichen und scharfe Kanten in Querrichtung sind unzulässig.
    • f) An Lasthaken darf die Aufweitung des Hakens 10 % des Nennwertes nicht überschreiten. Die Hakensicherung muss noch in die Hakenspitze einschnäbeln, damit Formschluss entsteht. Überprüfen Sie besonders den Hakengrund auf vorhandene Kerben.
  2. Prüfung auf Rissfreiheit:
    • a) Unterziehen Sie die Anschlagketten spätestens nach 3 Jahren einem Rissprüfverfahren. Der Prüfer benötigt hierfür die Zulassung nach DIN EN ISO 9712.
    • b) Eine Probebelastung anstatt einer magnetischen Rissprüfung ist bei Ketten und Bauteilen nicht ausreichend, da Risse nur nach einer magnetischen Prüfung erkannt werden.
  3. Reparatur und Instandhaltung:
    • a) Reparaturen dürfen nur von befähigten Personen (Sachkundiger) ausgeführt werden, welche die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen.
    • b) Gerissene, verbogene, verdrehte und stark verformte Ketten und Bauteile müssen ausgetauscht werden. Bei der Kette ist der komplette Strang zu erneuern.
    • c) Kleinere Fehler wie Kerben und Rillen sind sorgfältig auszuschleifen, damit keine Kerbwirkung entsteht. Der Materialquerschnitt darf nicht mehr als 10 % verringert werden.
    • d) Schweißarbeiten an Bauteilen und Ketten dürfen nicht ausgeführt werden.
    • e) Maximal zulässiger Verschleiß der Bolzendurchmesser sind 10 %. Verwenden Sie beim Austausch grundsätzlich neue Sicherungselemente.
    • f) Die durchgeführte Reparatur / Instandsetzung ist in die Kettenkarteikarte einzutragen.
  4. Dokumentation in einer Kettenkarteikarte:
    • a) Die Kettenkarteikarte enthält den fortlaufenden Lebenslauf der Anschlagkette.
    • b) Bei einer Reparatur ist der Grund der Maßnahme anzugeben.
    • c) Die Eintragungen in die Kettenkarteikarte geben Aufschluss über fortlaufende Überwachungsmaßnahmen des Anwenders während der Verwendung von Anschlagketten.
    • d) Für den Anwender ist dies als Nachweis gegenüber der Gewerbeaufsicht / Berufsgenossenschaft dringend erforderlich, um die Einhaltung von Arbeitsschutz / Unfallverhütungsmaßnahmen aufzuzeigen.

Allgemeine Gefahrenhinweise

Beim Heben von Lasten mit Anschlagmitteln ist die Person unter oder neben der Last gefährdet. Als Hersteller setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass es trotz in dieser Betriebsanleitung aufgeführter Hinweise Restgefahren beim Umgang mit Anschlagmitteln gibt. Sorgen Sie als Anwender durch geeignete Schulungsmaßnahmen für eine gute Ausbildung ihrer Anschläger und Kranfahrer!

PHILIPP Prüf- und Reparaturservice

Von einem einwandfreien Zustand Ihrer Arbeitsmittel hängt im wahrsten Sinne des Wortes vieles ab. Darum müssen laut BetrSichV, DGUV 109-117, UVV und DIN-Normen Arbeitsmittel einer regelmäßigen Überprüfung durch eine befähigte Person unterzogen werden.

Unsere PHILIPP Prüftechniker werden laufend geschult. Eine Überprüfung Ihrer Arbeitsmittel vor Ort oder stationär bei uns erfolgt somit immer gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Völlig unabhängig von welchem Hersteller!

Alle Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Umgang mit Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln sind den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften zu entnehmen.

Regelmäßige Prüfung und Wartung

Kettengehänge

Kettengehänge müssen in Abständen von maximal einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Je nach den Einsatzbedingungen können Prüfungen in kürzeren Abständen als einem Jahr erforderlich sein. Nach 3 Jahren müssen Ketten einer besonderen Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden. Nach besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sind Ketten ebenfalls durch einen Sachkundigen zu prüfen. Eine Probebelastung, anstelle einer magnetischen Rissprüfung, ist bei Ketten und -bauteilen nicht ausreichend. Eventuelle Risse werden nach der magnetischen Rissprüfung auch auf der Beschichtung sichtbar. Dabei Prüfflüssigkeit Ferroflux verwenden.

Sichtprüfung

Feststellung von äußeren Fehlern wie verbogene Kettenglieder (1), verdrehte oder mit Kerben (2) versehene Kettenglieder. Prüfung des Zustands der Bauteile, den bestimmungsgemäßen Zusammenbau und die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen.

Prüfung auf Verschleiß und Längung

  1. Verschleiß des Durchmessers prüfen
  2. Prüfen der plastischen Längung aufgrund Überlastung mehr als 5 % auf die Teilung von 3d bezogen.
  3. Prüfen der Teilungsverlängerung durch Nenndickenverschleiß.

Leichtes Prüfen – Kettenprüflehre

Zubehör

Lasthaken müssen ausgesondert werden, wenn die Maulweite um mehr als 10 % aufgezogen ist, wenn der Hakengrund um mehr als 5 % verschlissen ist oder starke Kerben aufweist. Ebenso seitliche Verbiegungen an Lasthaken.

Max. zul. Verschleiß des VG-Bolzendurchmessers ≤ 10 %

Beim Austausch von Zubehörteilen grundsätzlich neue Verbindungsbolzen und Sicherungselemente (Spannhülsen) verwenden.

Dokumentation in einer Kettenkarteikarte

Die Eintragungen in die Kettenkarte geben Aufschluss über fortlaufende Überwachungsmaßnahmen des Anwenders während des Gebrauchs von Anschlagketten. Für den Anwender ist dies als Nachweis gegenüber der Gewerbeaufsicht/Berufsgenossenschaft dringend erforderlich, um die Einhaltung von Arbeitsschutz / Unfallverhütungsmaßnahmen (EU-Maschinenrichtlinien) aufzuzeigen.

Nur Original Ersatzteile verwenden!

Eine Oberflächenbehandlung darf nur vom Hersteller vorgenommen werden. Auf Temperatureinflüsse achten. Ketten und Bauteile dürfen nicht mit aggressiven Chemikalien und Säuren in Verbindung gebracht werden!

Benutzerhinweise für Hebebänder und Rundschlingen

Hebebänder und Rundschlingen sind Anschlagmittel lt. DGUV Regel 109-017 und erfüllen sämtliche Anforderungen der DIN EN 1492-1 und 2. + A1: 2008.

Es handelt sich im Sinne dieser Normen um flachgewebte Hebebänder bzw. Rundschlingen aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke, insbesondere zum Heben und Transportieren von Lasten.

Diese Betriebsanleitung ist vor der ersten Inbetriebnahme sorgfältig zu lesen und bei Gebrauch der Produkte zu beachten. Sie ist gültig für folgende Produkte:

  • Hebebänder aus Polyester (PES)
  • Rundschlingen aus Polyester (PES)
  • Gehängevarianten
  • Hebeband- und Rundschlingen-Sonderausführungen, z. B. aus Polyamid oder Polypropylen

Es wird insbesondere auf die folgenden mitgeltenden Vorschriften und technischen Regeln hingewiesen:

  • DIN EN 1492-1 Hebebänder aus Chemiefasern
  • DIN EN 1492-2 Rundschlingen aus Chemiefasern
  • DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
  • DGUV Regel 109-017 Merkblatt über den Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern
  • DGUV Regel 109-017 Sicherheitslehrbrief für Anschläger

Ggf. sind darüber hinausgehende Sonderregelungen zu beachten, z. B. beim Gefahrguttransport.

Auswahl der Hebebänder und Rundschlingen:

  • Wählen Sie die Anschlagmittel so aus, dass sie für den bevorstehenden Transport von ihrer Art, Länge und Befestigungsmethode an der Last geeignet sind, diese ohne ungewollte Bewegungen sicher aufzunehmen. Durch die falsche Auswahl von Tragfähigkeit und / oder Anschlagart kann ein Bruch verursacht werden!
  • Hebebänder eignen sich nicht für scharfkantige Lasten, nur mit zusätzlichen Kantenschonern oder mit geeigneter Beschichtung z. B. aus PU. Mindestdicke 5 mm oder beim Einsatz in Temperaturbereichen außerhalb - 40 °C bis + 100 °C (PES und PA) bzw. - 40 °C bis + 80 °C (PP).

Inbetriebnahme:

Bevor das ausgewählte Hebeband erstmals in Betrieb genommen wird, ist zu prüfen, ob seine Identifizierung und Abmessungen richtig sind. Verwenden Sie niemals ein Produkt, das schadhaft oder dessen Kennzeichnung nicht mehr vorhanden ist!

Identifizierung Hebebänder / Rundschlingen:

In allen Produkten ist das nach DIN EN 1492-1 und 2 vorgeschriebene Etikett eingenäht.

Angaben auf dem Etikett sind:

  • WLL (Working Load Limit) = Tragfähigkeit in der Anschlagart direkt, Angabe in t
  • Werkstoff:
    PES = Polyester, blaues Etikett
    PA = Polyamid, grünes Etikett
    PP = Polypropylen, braunes Etikett
  • Nutzlänge in Meter
  • Herstellungsjahr
  • Herstellerkennzeichen
  • Rückverfolgbarkeits-Code
  • GS-Zeichen und Prüfstelle
  • CE-Zeichen
  • Angabe der gültigen Normen
  • Tragfähigkeit bei gebräuchlichen Anschlagarten

Nicht jede dargestellte Anschlagart ist für jeden Lastenanschlag geeignet!

β = Neigungswinkel (Winkel zwischen der Senkrechten und dem Hebeband)
LA = Lastanschlagfaktor (Verhältnis zur Tragfähigkeit in der Anschlagart direkt)

Beispiel:
Tragfähigkeit in der Anschlagart direkt 10 t (LA=1),
Tragfähigkeit in der Anschlagart geschnürt 8 t (LA=0,8)

Übersicht verschiedener Anschlagarten

Alle Hebebänder und Rundschlingen sind farbcodiert:
gleiche Tragfähigkeit = gleiche Bandfarbe.

Tragfähigkeit*Farbe
0,5 trosa
1,0 tviolett
2,0 tgrün
3,0 tgelb
4,0 tgrau
5,0 trot
6,0 tbraun
8,0 tblau
ab 10,0 torange

* in der Anschlagart „direkt“

Lastentransport:

Folgen Sie immer der guten Anschlagpraxis: Planen Sie den Anschlag-, Hebe- und Absetzvorgang vor Beginn des Hebevorgangs.


  1. Vorbereitungen treffen:
    Gewicht der Last und den Schwerpunkt ermitteln. Begleitpapiere lesen, auf gekennzeichnete Anschlagpunkte und Gewichtsangaben an der Last achten, oder Wiegen der Last mit einer Kranwaage. Das Schätzen von Gewicht und Schwerpunkt mit Hilfe von Gewichtstabellen ist keine geeignete Lösung. Nur wenn die Schwerpunktlage richtig ermittelt worden ist, kann man den Kranhaken in die richtige Position bringen!
  2. Dem Kranführer ist das Gewicht der Last mitzuteilen.
  3. Der Kranhaken ist senkrecht über den Schwerpunkt der Last zu fahren.
  4. Anschlagen der Last:

Die Last ist so anzuschlagen, dass sowohl eine Beschädigung der Last als auch des Anschlagmittels vermieden wird. Um die Last zu heben, ohne dass sich diese verdreht oder umschlägt, sind folgende Bedingungen einzuhalten:

  • a) Für einsträngige Anschlagmittel muss der Anschlagpunkt senkrecht über dem Lastschwerpunkt liegen.
  • b) Für zweisträngige Gehänge müssen die Anschlagpunkte gleichmäßig beiderseits und oberhalb des Lastschwerpunkts liegen.
  • c) Für drei- und viersträngige Gehänge müssen die Anschlagpunkte gleichmäßig in einer Ebene um den Lastschwerpunkt liegen.

Unbedingt Neigungswinkel SS beachten: Je größer der Neigungswinkel, desto geringer ist die Tragfähigkeit.

Neigungswinkel über 60° sind nicht zulässig!

Bei drei- und viersträngigen Gehängen und ungleichmäßiger Belastung darf nur von der Tragfähigkeit eines zweisträngigen Gehänges in Abhängigkeit vom größten Neigungswinkel aus gegangen werden. Treten bei zwei strängigen Gehängen unterschiedliche Neigungswinkel auf, darf nur die Tragfähigkeit eines einzelnen Strangs zugrunde gelegt werden. Mit ungleicher Lastverteilung ist immer zu rechnen, wenn


  • Die Last unelastisch ist (z. B. Betonteile, Gussstücke, kurze Träger u. ä.)
  • Die Lage des Schwerpunkts nicht bekannt ist
  • Die Last ungleichmäßig geformt ist
  • Unterschiedliche Neigungswinkel auftreten

Nur geeignete und ausreichend dimensionierte Anschlagpunkte verwenden.

  • Nie unter Umschnürungen fassen!
  • Hebebänder und Rundschlingen sind so anzuschlagen, dass sie mit voller Breite tragen. Die Endschlaufen von Schlaufenbändern dürfen nicht zu kurz gewählt werden, damit beim Anschlagen, z. B. an den Kranhaken, ein Öffnungswinkel der Schlaufe von 20 °C nicht überschritten wird. Bei zu kurzen Schlaufen z. B. Reduziergehänge verwenden.

Öffnungswinkel größer als 20° sind unzulässig!

  • Bringen Sie auf keinen Fall Nähte des Bands in den Hakenbereich oder in andere Hebevorrichtungen.
  • Vermeiden Sie eine Beschädigung des Etiketts. Wenn mehr als ein Produkt zum Heben der Last verwendet wird, müssen diese gleich, z. B. aus dem gleichen Werkstoff aufgrund z. B. gleicher Dehnungswerte sein.
Öffnungswinkel größer als 20 Grad

Von dieser Regel ausgenommen ist der Anschlag:

  • von großstückigen Lasten, sofern das Zusammenrutschen der Anschlagmittel und eine Verlagerung der Last ausgeschlossen sind.
  • von langen, stabförmigen Lasten unter Traversen, sofern eine Schrägstellung der Traverse zwangsverhindert und die Last so unterfangen ist, dass sie sich nicht übermäßig durchbiegt. Eine Schrägstellung der Traverse braucht nicht zwangsverhindert zu sein, wenn durch die Beschaffenheit und die Oberfläche der Last oder durch den Anschlag ein Herausschießen der Last oder von Teilen der Last verhindert ist.

Zum Anschlagen der Lasten mit der Anschlagart „geschnürt“ dürfen Schlaufenbänder nur mit verstärkten Endschlaufen verwendet werden. Hebebänder mit hoher Quersteifigkeit, z. B. mit Festbeschichtung, dürfen bei dieser Anschlagart nur dann eingesetzt werden, wenn sie für den Schnürgang mit Beschlagteilen ausgerüstet sind.


Im Schnürgang beträgt die Tragfähigkeit nur 80 %!

Werden Gehänge so verwendet, dass nicht alle Stränge tragen, so sind die nicht benutzten Stränge in den Aufhängekopf hochzuhängen. Entsprechend reduziert sich die Tragfähigkeit auf die benutzten Stränge.


  1. Nach dem Anschlagen der Last ist der Gefahrenbereich zu verlassen.
  2. Verständigung mit allen an dem Anschlagvorgang Beteiligten herbeiführen.
  3. Warnung Unbeteiligter im Transportbereich und im Abladegefahrbereich.
  4. Eindeutige Zeichen an den Kranführer geben. Nur eine Person soll Zeichen geben.
  5. Beim probeweisen Anlüften beachten, ob
    • a) sich die Last verhakt hat oder festsitzt,
    • b) die Last in Waage ist bzw. richtig hängt,
    • c) alle Stränge gleichmäßig tragen.
  6. Schief hängende Lasten wieder ablassen und neu befestigen.
  7. Transportieren der Last durch den Kran.
  8. Beim Transport sperriger Teile und bei Windbelastung führt man die Last mit einem Leitseil. Man geht dabei außerhalb des Gefahrenbereichs, z. B. neben statt vor Fahrzeugkränen.
  9. Absetzen der Last nach Anweisung des Anschlägers.
  10. Last gegen Umstürzen und Auseinanderfallen sichern.
  11. Entfernen der Anschlagmittel von der Last.
  12. Haken der Anschlagmittel hochhängen in den Aufhängering.
  13. Beim Anheben der unbenutzten Anschlagmittel darauf achten, dass sie nicht an der Last verhaken.

Wichtige Anwendungs- und Warnhinweise:

  • Vermeiden Sie Reißen oder Ruckbelastung.
  • Versuchen Sie nicht, das Hebeband oder die Rundschlinge unter der Last herauszuziehen, wenn die Last noch aufliegt.
  • Schleifen Sie die Last nie über ein textiles Anschlagmittel, ziehen Sie Hebebänder oder Rundschlingen nie über Böden oder raue Oberflächen.
  • Lassen Sie die Last nie im Anschlagmittel, wenn sich daraus Schäden ergeben können.
  • Bei Lasten mit scharfen Kanten oder rauen Oberflächen dürfen textile Anschlagmittel nur dann eingesetzt werden, wenn die gefährdeten Stellen geschützt sind. Eine scharfe Kante liegt bereits vor, wenn der Kantenradius der Last r gleich oder kleiner als die Dicke d ist!
  • Beschichtungen schützen Hebebänder und Rundschlingen vor scharfen Kanten. Zu unterscheiden sind Hebebänder mit einer fest mit dem Hebeband vergossenen Beschichtung und Hebebänder und Rundschlingen mit verschiebbaren Profilschläuchen. Die Festbeschichtung sollte nur dann gewählt werden, wenn sich die Last nicht im Hebeband bewegen kann, also keine Relativbewegung zwischen Beschichtung und Last auftreten. Sie ist daher z. B. für Wendevorgänge nicht geeignet. Schläuche sind in solchen Fällen vorzuziehen.

PVC- und PU-Schutzmanschetten oder andere Ausrüstungen, z. B. Imprägnierungen, dienen nur als Abriebschutz bei rauen Oberflächen und schützen nicht vor scharfen Kanten!


  • Hebebänder und Rundschlingen dürfen nicht geknotet oder verdreht belastet werden.
  • Rundschlingen dürfen nicht durch Ineinanderstecken oder Verknoten verlängert werden.
  • Bei Trenn-, Schleif- oder Schweißarbeiten sind die textilen Produkte gegen Funkenflug zu schützen.
Scharfe Kante mit Radius r und Dicke d

Reinigung:

Hebebänder und Rundschlingen sind mit klarem Wasser, ohne alkalische Laugen zu reinigen. Produkte, die während der Verwendung oder durch ihre Reinigung nass geworden sind, sollten aufgehängt werden und an der Luft trocknen. Unter keinen Umständen sind sie anzuwärmen oder auf andere Weise forciert zu trocknen. Sie können die Hebemittel in einer chemischen Reinigung abgeben und dort reinigen lassen.

Aufbewahrung:

Untersuchen Sie Hebebänder und Rundschlingen vor der Einlagerung auf Schäden, die während des Gebrauchs aufgetreten sein können. Lagern Sie beschädigte Anschlagmittel nicht ein. Sie sind, wenn sie nicht gebraucht werden, auf einem Regal in sauberer, trockener und gut belüfteter Umgebung und fern von Wärmequellen und ohne Kontakt mit Chemikalien, Rauchgasen, korrodierenden Oberflächen, direkter Sonneneinstrahlung oder anderen Quellen ultravioletter Strahlung zu lagern.

Verwendung von Hebebändern und Rundschlingen in Verbindung mit Chemikalien:

Die Werkstoffe, aus denen textile Produkte hergestellt sind (PES, PA, PP), unterscheiden sich sowohl physikalisch, z. B. Griff, Stabilität, Abriebverhalten, als auch durch eine unterschiedliche Widerstandsfähigkeit gegen chemische Einwirkungen. Polyester ist eher widerstandsfähig gegenüber vielen Säuren, Polyamid hingegen eher gegenüber vielen Laugen. Polypropylen hat sowohl gegenüber vielen Säuren als auch gegenüber vielen Laugen eine hohe Widerstandsfähigkeit.

Suchen Sie unbedingt unseren Rat als Fachhändler bei Chemikalieneinsatz. Wenn Hebebänder und Rundschlingen mit Chemikalien in Kontakt gekommen sind, sollte eine sofortige Reinigung mit klarem Wasser oder einem anderen geeigneten Mittel erfolgen.

Hierbei sind die entsprechenden Arbeitssicherheitsvorschriften zu beachten. Selbst harmlose Säure- und Laugenlösungen können durch Verdunstung so konzentriert sein, dass sie Schäden hervorrufen!

Beschädigtes Hebeband Beispiel 1
Beschädigtes Hebeband Beispiel 2
Beschädigtes Hebeband Beispiel 3
Beschädigtes Hebeband Beispiel 4

Verwendung in verschiedenen Temperaturbereichen:

Hebebänder und Rundschlingen sind für die Verwendung in den folgenden Temperaturbereichen geeignet:
Polyester / Polyamid: -40 °C bis +100 °C
Polypropylen: -40 °C bis +80 °C.

Diese Temperaturbereiche können sich je nach chemischer Umgebung ändern, daher in solchen Fällen unsere Informationen einholen. Bei Temperaturen unter 0 °C dürfen nur trockene Anschlagmittel eingesetzt werden.

Regelmäßige Prüfungen:

Entsprechend DGUV Regel 109-017 müssen Anschlagmittel in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Nutzen Sie unseren Prüfservice!

Wir prüfen Ihre Anschlagmittel entweder im Prüfzentrum, in Ihrem Betrieb oder direkt am Einsatzort.

Je nach den Einsatzbedingungen der Anschlagmittel können Prüfungen in kürzeren Zeitabständen als einem Jahr erforderlich sein. Dies gilt z. B. bei besonders häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß, Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn aufgrund von Betriebserfahrung mit erhöhter Beschädigungsgefahr zu rechnen ist. Während der Verwendungsdauer sind durch den Benutzer regelmäßige Sichtprüfungen zur Aufdeckung von Schäden, die den dauerhaften, sicheren Gebrauch des Hebebands beeinflussen könnten, durchzuführen. Diese Prüfungen müssen sich auch auf Beschlagteile, Verbindungselemente und die Kennzeichnung erstrecken.

Falls irgendein Zweifel über die Verwendungsfähigkeit besteht oder falls die erforderliche Kennzeichnung (Etikett oder Anhänger) verloren gegangen ist sowie nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, ist das Anschlagmittel für die Untersuchung durch einen Sachkundigen außer Betrieb zu nehmen.

Beispiele für Fehler und Schäden, die eine dauerhafte und sichere Verwendung beeinträchtigen, sind: Scheuerstellen an der Oberfläche, Längs oder Querschnitte, Einschnitte oder Scheuerstellen an den Hebebandrändern, Maschen oder Schlaufen, chemischer Einfluss, beschädigte oder verformte Beschlagteile, Schnitte oder Scheuerstellen am Rundschlingenschlauch, beschädigte Abrieb- oder Kantenschutzschläuche.

Ablegereife:

Hebebänder und Rundschlingen dürfen nicht mehr verwendet werden (Ablegereife) bei:


  • Garnbrüchen und -schnitten im Gewebe von mehr als 10 % des Querschnitts
  • Beschädigungen der tragenden Nähte bzw. der Ummantelung oder ihrer Vernähung
  • Verletzung des tragenden Garngeleges (Instandsetzung ist ausgeschlossen)
  • Verformung durch Wärmeeinfluss (Reibung, Strahlung)
  • Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe
  • Verformungen, Anrissen, Brüchen oder anderen Beschädigungen an Beschlagteilen
  • Fehlender oder unlesbarer Kennzeichnung
Beschädigtes Hebeband
Beschädigte Naht an textilem Anschlagmittel

Allgemeine Gefahrenhinweise:

Beim Heben von Lasten mit Anschlagmitteln ist die Person unter/neben der Last gefährdet. Als Fachhändler müssen wir Sie als Verwender darauf hinweisen, dass es Restgefahren beim Umgang mit Anschlagmitteln gibt, insbesondere dadurch, dass die Verbindung von Anschlagmittel zur Last nicht hinreichend sicher ist oder dass die Last nach dem Anheben pendelt und den Anschläger gefährdet. Abstürzende Lasten gefährden Personen und Güter.

Sorgen Sie als Anwender durch geeignete Schulungsmaßnahmen für eine gute Ausbildung Ihrer ANSCHLÄGER und KRANFAHRER.


Der Reparatur-Service:

Wenn Ihre Anschlagmittel Mängel aufweisen, können diese vom fachkundigen Spezialisten wieder instand gesetzt werden. Dies hilft Ihnen, Kosten zu sparen.

Versuchen Sie nie, selbst Reparaturen an Anschlagmitteln auszuführen!

Kantenschutz

Warum Kantenschutz?

Weil das Gurtband besser vor gefährlichen Gewebeeinschnitten geschützt und/oder das Transportgut geschont werden muss. Sowohl die Profilschläuche als auch die Festbeschichtungen für Hebebänder bestehen aus Polyurethan.

Polyurethan ist ein sehr strapazierfähiges Material. Es hat die Eigenschaft, dass es sich, wenn es um eine scharfe Kante gelegt wird, noch härter und schnittfester als im gestreckten Zustand verhält. Dies resultiert daraus, dass sich die Molekularstruktur des Polyurethans an der beanspruchten Stelle zusammendrückt.

Was ist eine scharfe Kante?
Eine Kante ist scharf, wenn der Kantenradius der Last (r) gleich oder kleiner als der Durchmesser (d) des Hebebands (die Dicke), des Seils oder der Anschlagkette ist (siehe Bild rechts).

Was ist Kantenschutz?
Auf das Hebeband oder die Rundschlinge wird ein Textil-Profilschlauch aufgezogen, der mit mindestens 5 mm starkem Polyurethan beschichtet ist. Diese Schläuche sind auswechsel- und verschiebbar (Profilschläuche). Andererseits kann ein Hebeband auch fest mit mindestens 5 mm starkem Polyurethan je Hebebandseite vergossen werden. Diese Beschichtung ist fest auf dem Hebeband fixiert. Alle Festbeschichtungen und Profilschläuche können zusätzlich mit einem Granulatoberflächenschutz oder mit einer Oberflächenaufrauung zur Erhöhung der Rutschsicherheit ausgerüstet werden.

Schematische Darstellung einer scharfen Kante mit Radius r und Dicke d
Wenden eines Coils mit 180 Grad Bewegung
Wenden eines Coils (180° Bewegung): Schutzschlauchlänge max. 1/2 der Bandlänge zwischen den Schlaufen.
Aufrichten eines Coils mit 90 Grad Bewegung
Aufrichten eines Coils (90° Bewegung): Schutzschlauchlänge max. 2/3 der Bandlänge zwischen den Schlaufen.
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Die PHILIPPGRUPPE ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für hochwertige Produkte aus den Bereichen Bautechnik, Seil- und Hebetechnik sowie Hydraulik.

Adresse: Lilienthalstraße 7-9, 63741 Aschaffenburg
Tel: +49 6021 40 27-0
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Aussenaufnahme einer Baustelle mit einer in Betonfertigteil integrierten Verbindungsschiene zur Montage von Bauteilen
Nahaufnahme von Verbindung eines Drahtseils mit verpresster Schlaufe und Drehgelenk
Detailaufnahme von Hydraulik-Anschlüssen und Schlauchverbindungen
Groß dimensioniertes Carbon-Betonfertigteil hängend an verschiedenen Anschlagketten
Prüfung von Lasthaken mit einem Magnetpulver-Prüfgerät
Dreh-Kippgestell der PHILIPPGRUPPE an einem Lasthaken in einer Fabrikhalle